1. Reisepässe und Visa
Bürger der Europäischen Union sowie solche aus Bulgarien, Zypern, Island, Liechtenstein, Norwegen, Rumänien und der Schweiz benötigen zur Einreise nach Portugal lediglich einen Personalausweis.
Minderjährige müssen zusätzlich zum Personalausweis auch eine Reiseerlaubnis ihrer Eltern vorweisen können.
Staatsbürger der folgenden Länder benötigen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen einen Reisepass, der nach Beendigung des Aufenthalts noch mindestens drei Monate lang gültig ist: Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, Guatemala, Heilige Stuhl, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Mazedonien, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Saint Kitts und Nevis, São Marino, Serbian, Seychellen, Singapur, Südkorea, Uruguay, USA, Venezuela; dasselbe gilt für Bürger aus den besonderen Verwaltungsregionen der Volksrepublik China in Hong Kong und Macau, und von Taiwan.
Staatsbürger aus anderen als den oben aufgeführten Ländern benötigen für die Einreise nach Portugal ein Visum, das in den portugiesischen Konsulaten oder Botschaften des jeweiligen Landes beantragt werden kann und für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen ausgestellt wird.
Gemäß den Durchführungsbestimmungen zum Schengener Abkommen benötigen Reisende, die innerhalb des Schengener Vertragsgebiets unterwegs sind, für ihre Ein- oder Ausreise kein neues Visum.